Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Fördergeber
- Europäische Kommission
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ soll die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausstellen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum fördern. Darüber hinaus soll die Aktion der langfristigen Entwicklung der Städte dienen.
- Im Einzelnen soll das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ dazu beitragen,
- das Spektrum, die Vielfalt und die europäische Dimension des kulturellen Angebots in den Städten zu vergrößern, unter anderem durch die länderübergreifende Zusammenarbeit,
- den Zugang zur Kultur und die Teilhabe an der Kultur zu erweitern,
- die Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs und seiner Verzahnung mit anderen Bereichen auszubauen und
das internationale Profil der Städte mittels der Kultur zu schärfen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis).
Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind EUR 1,5 Millionen je Stadt vorgesehen.
Mindestens 6 Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der Institutionen der Europäischen Union und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas.
Deutschland stellt im Jahr 2025 eine der Kulturhauptstädte. Im Wettbewerbsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland hat sich Chemnitz durchgesetzt.
Bewerbungen sind auf dem einheitlichen Bewerbungsformular einzureichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
rechtliche Voraussetzungen
Bewerben können sich nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge Städte aus
- den Mitgliedsländern der Europäischen Union,
- Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation,
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie
- aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern.
- Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je 2 Städte aus verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union führen und etwa jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder den (potenziellen) Kandidatenländern.
- Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
- Jede Bewerbung muss ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension beinhalten.
- Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Kulturhauptstadt Europas (2020–2033) von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussbundesweitFörderungen im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)“ (CERV-Programm)Wenn Sie sich für Themen in den Bereichen Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung, Gewaltprävention, Menschenrechte, Städtepartnerschaften und -netzwerke sowie allgemein bürgerschaftliches Engagement einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.Europäische Kommission
ZuschussbundesweitKreatives Europa – Kultur (2021–2027)Wenn Sie ein Projekt im Bereich Kultur beziehungsweise Kreativwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.Europäische Kommission
ZuschussbundesweitKreatives Europa – MEDIA (2021–2027)Wenn Sie ein Projekt in der Film- oder Medienbranche planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.Europäische Kommission
ZuschussbundesweitAllgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des BundesWenn Sie als Institution ein künstlerisches Vorhaben im nicht kommerziellen Bereich des Kulturschaffens durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.Kulturstiftung des Bundes (KSB)
ZuschussbundesweitBundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bundesministerium des Innern (BMI)
ZuschussbundesweitFörderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)Mehr in der Förderdatenbank: Kultur, Medien & Sport: bundesweite Förderprogramme · Bundesweite Förderprogramme · Förderprogramme für Kultur, Medien & Sport · Europäische Kommission — Förderprogramme