Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Fördergeber
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, zum Beispiel im Bereich Spracherwerb, umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Verbesserung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und auch ihrer Familienangehörigen beitragen.

Sie erhalten die Förderung für

  • bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache beziehungsweise zur Verbesserung der Deutschkenntnisse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung oder keine Zulassung nach der Integrationskursverordnung haben,
  • besonders qualifizierte Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen Sprache und integrationsbedingte Fördermaßnahmen für Teilnehmende an den Kursen zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und des Hauptschulabschlusses,
  • nachhaltige innovative Integrationsmaßnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative und des eigenverantwortlichen Handelns,
  • Ausstellungen, Theaterstücke sowie Bildungsreisen, die sich mit der Geschichte und der Kultur der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler befassen,
  • im Einzelfall auch institutionelle Förderungen mit Alleinstellungsmerkmal, wenn ein besonderes Landesinteresse besteht.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Sprachkursen EUR 40,00 pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten für bis zu 300 Unterrichtsstunden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abhängig vom Bedarf,
  • für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger. Im Fall von Sprachfördermaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sind auch private Träger antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • In den Sprachkursen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sollen neben der Sprachvermittlung auch Sachverhalte des alltäglichen Lebens, der Familie und Erziehung, des Wohnumfeldes, des Gesundheits- und Bildungssystems und des Arbeitsmarktes passend für die jeweilige Zielgruppe vermittelt werden.
  • Wenn Sie Sprachkurse zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und des Hauptschulabschlusses durchführen, müssen Sie die Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beachten.

Innovative Integrationsmaßnahmen sollen sozialräumliche Problematiken einbeziehen und vor allem folgende Ansätze einschließen:

  • Vernetzung und Dialogbereitschaft verbessern,
  • Schaffung von Transparenz und Offenheit,
  • Erreichung von besonderen Zielgruppen,
  • Mobilisierung und Unterstützung von Selbsthilfe,
  • Kompetenzerweiterung,
  • Stärkung der Lebensqualität und Abbau von Isolation,
  • Gewinnung und Motivierung von Ehrenamtlichen.
  • Sie müssen Konzeption, Durchführung, Zielgruppe und Ziel Ihrer Maßnahme beschreiben und den Bedarf für die zu fördernde Maßnahme im Hinblick auf schon bestehende Angebote ausreichend begründen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme nachweisen und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen.
  • Sprachfördermaßnahmen sollen durch haupt- und nebenamtliche sowie ehrenamtliche Lehrkräfte durchgeführt werden, die fachliche Kenntnisse für ihre Tätigkeit besitzen und eine Qualifikation im Bereich Sprachförderung nachweisen.
  • Die Teilnehmendenzahl pro Sprachkurs soll normalerweise 10 bis maximal 25 Personen betragen. Die Teilnehmenden müssen regelmäßig an dem Kurs teilnehmen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Darmstadt

64283 Darmstadt

06151 120

rp-darmstadt.hessen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von Bundesminis.

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