Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Regierungspräsidium Gießen

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Fördergeber
Regierungspräsidium Gießen
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Paar in Hessen bereits 3 erfolglose Kinderwunschbehandlungen (IVF oder ICSI) haben durchführen lassen, können Sie für den 4. Behandlungszyklus unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als verschiedengeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar ausschließlich für den 4. Behandlungszyklus einer

In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer

  • Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für verschiedengeschlechtliche Paare bis zu 75 Prozent des Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, maximal jedoch EUR 3.000 für eine IVF- oder eine ICSI-Behandlung, und
  • für gleichgeschlechtliche Paare und Paare, bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist, bis zu 50 Prozent des Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, maximal jedoch EUR 2.000 für eine IVF- oder eine ICSI-Behandlung.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich oder elektronisch beim Regierungspräsidium Gießen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • verschiedengeschlechtliche Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften,
  • gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare sowie gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, sowie
  • Paare, die in einer verschiedengeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben und bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
  • Die Behandlung, für die Sie die Förderung beantragen, muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein.
  • Sie müssen die Behandlung in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in Hessen durchführen lassen.
  • Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, müssen Sie eine Einschätzung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie in einer festgefügten Partnerschaft zusammenleben. Als Mann in einer verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft müssen Sie bezeugen, dass Sie die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen werden.
  • Bei verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partnerin und des Partners verwendet werden.
  • Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren und bei Paaren, bei denen eine in der Partnerschaft lebende Personen eine gebärfähige transgeschlechtliche Person ist, muss die medizinische Notwendigkeit von Maßnahmen der assistierten Reproduktion aufgrund von krankheitsbedingter Kinderlosigkeit ärztlich festgestellt worden sein und es dürfen ausschließlich Eizellen der Person verwendet werden, die anstrebt, eine assistierte Reproduktionsbehandlung an sich vornehmen zu lassen.
  • Bei Beginn der Behandlung dürfen Sie als Frau das 40. und Sie als Mann oder Partnerin das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie geklärt haben, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung beziehungsweise die Beihilfestelle Kosten übernimmt.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Gießen

35390 Gießen

0641 3030

rp-giessen.hessen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion von Bundesministerium für .

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