Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten nutzen.

Sie erhalten die Förderung für bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulagengebiet) ) in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Fördergebiet und liegt zwischen EUR 25,00 und EUR 75,00 pro Hektar.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Betriebssitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden, auch wenn Sie Flächen in Hessen und Rheinland-Pfalz bewirtschaften.
  • Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

48147 Münster

0251 23760

www.landwirtschaftskammer.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgle.

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