Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in Landwirtschaft und Gartenbau anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung berufsbezogener Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau vor allem zu folgenden Themen:

  • Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren,
  • Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung,
  • Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind,
  • Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf die Betriebsführung,
  • Grundlagenwissen zu Beratungsthemen nach Artikel 15 der ELER-Verordnung,
  • Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren.
  • Sie können die Maßnahmen auch als Online- oder Hybridveranstaltungen durchführen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihrem Vorhaben 60 Prozent bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Organisationen der Landwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind von der Bewilligungsbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zugelassen.
  • An der geplanten Maßnahme nehmen mindestens 7 Personen teil.
  • Die Teilnehmenden müssen mehr als die Hälfte des Lehrgangs besucht haben, dies muss durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bestätigt werden.

Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind

  • in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich oder
  • Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung oder
  • haupt- oder ehrenamtliche Mitglieder anerkannter Natur- oder Umweltschutzorganisationen oder
  • arbeitslos und vor der Arbeitslosigkeit in einem landschaftlichen Beruf ausgebildet worden oder in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig gewesen.
  • Der Wohnsitz oder das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis der Teilnehmenden befindet sich in Nordrhein-Westfalen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

48147 Münster

0251 23760

www.landwirtschaftskammer.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft v.