Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistentin oder Innovationsassistenten neu einstellen und beschäftigen. Aufgabe der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten ist es, im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in Ihrem Unternehmen neue technische Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen oder neue oder wesentlich verbesserte Produkte beziehungsweise Verfahren/Herstellungsverfahren zu entwickeln.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und beträgt monatlich für die Dauer von bis zu 24 Monaten
2.100 EUR bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen und
- 1.750 EUR bei mittleren Unternehmen.
- Förderfähig ist grundsätzlich das Einkommen der Innovationsassistentin und des Innovationsassistenten im jeweiligen Förderzeitraum. Wenn die Gründung Ihres Unternehmens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung für 2 Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten bekommen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Anstellungsvertrags auf dem vorgeschriebenen Vordruck an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Bitte setzen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Verbindung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr mit der Anstellung verbundenes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- entspricht den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung und
- wird in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens durchgeführt.
- Die von der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten eingebrachte fachliche Qualifikation ist in Ihrem Unternehmen – mit Ausnahme der Firmeninhaberin oder des Firmeninhabers beziehungsweise der Geschäftsführung – noch nicht vorhanden.
- Der Studienabschluss Ihrer Innovationsassistentin und Ihres Innovationsassistenten liegt zum vorgesehenen Beschäftigungsbeginn nicht länger als 3 Jahre zurück.
- Ihre Innovationsassistentin und Ihr Innovationsassistent erhalten bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens ein Gehalt von 3.500 brutto EUR (SV-Brutto).
- Sie dürfen eine Innovationsassistentin und einen Innovationsassistenten nicht einstellen, um ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ersetzen oder um überwiegend Aufträge bei Dritten durchzuführen (Leiharbeitsverträge).
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
55116 Mainz
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittlere.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
BeteiligungRheinland-PfalzFonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB) Ziel und Gegenstand Die FIB GmbH, eine Tochtergesellschaft der ISB, stellt mittelständischen rheinland-pfälzischen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung.Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
ZuschussRheinland-PfalzBeratungen zu Innovation und TechnologieTransfer Rheinland-Pfalz (BITT)Wenn Sie als Unternehmen eine Beratungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, die Ihnen die neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnisse vermittelt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
ZuschussRheinland-PfalzEinzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programme InnoTop und InnovationsgutscheinWenn Sie mit Ihrem Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
ZuschussSachsenESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-FachkräftebindungWenn Sie Absolventinnen und Absolventen oder qualifizierte Fachkräfte aus den MINT-Fachbereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) neu einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
ZuschussSachsenESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – B – MINT-FachkräfteentwicklungWenn Sie Fachkräfte aus MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)-Fachbereichen in Ihrem Unternehmen zusammen forschen und entwickeln lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
ZuschussNordrhein-WestfalenFörderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRWWenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)Mehr in der Förderdatenbank: Förderprogramme in Rheinland-Pfalz · Förderprogramme für Arbeit · Förderprogramme für Forschung & Innovation (themenoffen) · Ministerium für Wirtschaft Rheinland-Pfalz — Förderprogramme