Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand
05.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei nicht produktiven Investitionen, wenn Sie bereits im Bereich „Vertragsnaturschutz“ des EULLa-Programms (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) gefördert werden. Die Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes Ihres Betriebs oder seiner Rentabilität führen.

Sie erhalten die Förderung für die Anlage oder Pflanzung von

  • standortgerechten Bäumen,
  • Streuobstbäumen,
  • Lesesteinhaufen,
  • Vernässungsstellen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • EUR 55,00 pro Baum für die Pflanzung von standortgerechten Bäumen,
  • EUR 50,00 pro Baum für die Pflanzung von Streuobstbäumen,
  • EUR 30,00 pro Stück für die Anlage von Lesesteinhaufen,
  • EUR 125,00 pro Stück für die Anlage von Vernässungsstellen.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, sofern sie Vertragspartner in den EULLa-Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Flächen, auf denen Sie die Investition umsetzen, müssen in Rheinland-Pfalz liegen und mindestens für 5 Jahre erhalten und sachgerecht gepflegt werden.
  • Ihre Investition muss mit den Umweltschutzvorschriften der EU und der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Betriebe in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
  • Betriebe, die einer Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben,
  • die Pflanzung von Streuobstbäumen für den Erwerbsobstbau.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz von Bundesminis.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Energie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzFörderung der Freizeitfischerei in Rheinland-PfalzWenn Sie Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei umsetzen, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätForschung & EntwicklungZuschussRheinland-PfalzFörderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und FischereiwissenschaftWenn Sie Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft durchführen oder zur Fischereiwissenschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätEnergie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzFörderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätEnergie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzMaßnahmen des Naturschutzes und der LandschaftspflegeWenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätEnergie, Umwelt & FlächeDarlehenZuschussRheinland-PfalzZuwendungen für wasserwirtschaftliche MaßnahmenWenn Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ein wasserwirtschaftliches Vorhaben durchführen, das eine zumutbare Entgeltbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner und eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätEnergie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzEntwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE)Wenn Sie nicht flächen- und nicht tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Mehr in der Förderdatenbank: Förderprogramme in Rheinland-Pfalz · Förderprogramme für Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung