Fördermittel für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher im Freistaat Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie im Freistaat Sachsen eine steckerfertige Photovoltaikanlage in Form eines Balkonkraftwerks installieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.

Die Förderung umfasst auch Ausgaben für Montagesets für die Befestigung oder Aufstellung und den Einbau einer Steckdose.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 300,00 EUR je Wohneinheit und antragstellender Person.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur noch von Mieterinnen und Mietern gestellt werden können. Das Förderkontingent für Eigentümerinnen und Eigentümer ist ausgeschöpft.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Pächterinnen und Pächter oder Mieterinnen und Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
  • Sie dürfen die Stecker-PV-Anlage nicht vor dem 22.06.2023 verbindlich bestellt oder gekauft haben.
  • Die Stecker-PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module).
  • Sie müssen die technischen Vorgaben einhalten.
  • Sie müssen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Fördermittel für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und.

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