Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie das niedersächsische Naturerbe und landschaftskulturelle Erbe mit geeigneten Maßnahmen aufwerten oder Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen, die zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insbesondere Natura 2000),
  • naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich sowie

Konzeption und Durchführung von Vorhaben zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung (Dark-Sky-Vorhaben).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Förderung kann durch Landesmittel auf 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.
  • Der Zuschuss muss mindestens EUR 30.000 betragen.
  • Bei Hochbauvorhaben mit Ausgaben über EUR 200.000 liegt der Höchstfördersatz im Programmgebiet SER bei maximal 40 Prozent und im Programmgebiet ÜR bei maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Beachten Sie bitte die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Sie oder eine andere Person dürfen nicht zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet sein.
  • Im Fall von interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben muss die Kooperation im Interesse des Landes Niedersachsen liegen und die beteiligten Akteurinnen und Akteure aus Regionen außerhalb des Programmgebiets bringen ihre Mittel selbst ein.
  • Sie müssen fachlich zur Durchführung des Projekts geeignet sein und die Gesamtfinanzierung Ihres Vohabens sicherstellen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
  • Bitte beachten Sie die für die einzelnen Vorhaben geltenden Zweckbindungsfristen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

0511 300319333

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes so.

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