Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)
Worum es geht
Wenn Sie als lokale Aktionsgruppe (LAG) ein Vorhaben zur lokalen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt von lokalen Aktionsgruppen (LAG) betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung für
- Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung – SLE (nicht in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar),
- Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
- im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben,
- die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE und deren Sensibilisierung (nicht in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei
- bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen,
- im Fall von Kooperationsvorhaben höchstens 10.000 EUR je Kooperationsvorhaben,
- für die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE und deren Sensibilisierung bis zu 25 Prozent des gesamten öffentlichen Beitrags für die SLE und
- für Vorhaben zur Umsetzung der SLE und für im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben normalerweise nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtbudgets der LAG oder 312.500 EUR.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder,
- im Fall der Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Strategie für lokale Entwicklung, auf die sich Ihr zu förderndes Vorhaben bezieht, muss gemäß entsprechender EU-Verordnung ausgewählt und genehmigt sein.
- Ihre Investitionen werden nur gefördert, wenn die Zuwendung 2.500 EUR überschreitet.
- Als LAG müssen Sie den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus Ihrem Budget zu unterstützen.
- Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben müssen der Durchführung eines konkret geplanten Vorhabens dienen und werden für höchstens 18 Monate gefördert.
- Planen Sie ein Kooperationsvorhaben, darf sich die Zusammenarbeit nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern muss die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens beinhalten.
- Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für bauliche Anlagen, Maschinen, technische Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte von 5 Jahren.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöR.