Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verein bei Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können.

Sie erhalten die Förderung für Projekte

  • zum Aufbau und Ausbau von Strukturen und Netzwerken der Selbstorganisation von LSBT*IQ,
  • zur Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Emanzipations- und Beratungsarbeit,
  • zur Beratung und zum Empowerment (Stärkung und Selbstbestimmung) von LSBT*IQ,
  • zur Information der Öffentlichkeit über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie über Besonderheiten der Lebenslagen von LSBT*IQ durch Publikationen und Veranstaltungen,
  • zur Medienarbeit zur Stärkung der Emanzipation von LSBT*IQ und der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt,
  • zur Aufarbeitung der Geschichte der Diskriminierung von LSBT*IQ und zur Sicherung von Zeitzeugnissen,
  • zu Forschungsarbeiten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zu Lebenswelten und Lebenslagen von LSBT*IQ,
  • sowie mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent.
  • Die Höhe der von Ihnen beantragten Zuwendung muss grundsätzlich 1.000 EUR übersteigen.
  • Im Fall von regional begrenzten Projekten dürfen die Gesamtausgaben des Projekts nicht mehr als 5.000 EUR betragen. Der Förderbedarf muss 500,00 EUR übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 EUR betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte per Post oder online bis zum 01.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Darmstadt. Beantragen Sie eine Förderung für ein regional begrenztes Projekt, können Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des laufenden Jahres einreichen.
  • Senden Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Antrags per Mail (ads@hsm.hessen.de) an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie

  • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten,
  • in der Lage sein, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen, sowie
  • die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens erbringen.
  • Sie erhalten keine Förderung unter anderem für vom Land erhobene Verwaltungsgebühren und investive Baumaßnahmen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Darmstadt

64283 Darmstadt

+49 6151 126236

rp-darmstadt.hessen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz un.

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