Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit sowie des Innovationstransfers in der Land- und Ernährungswirtschaft leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) sowie
  • die Durchführung von Innovationsprojekten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000 je Operationeller Gruppe.
  • Die Höhe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben von KMU für Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschließlich der dafür erforderlichen baulichen Anlagen ist in der Förderperiode 2023 bis 2027 begrenzt auf höchstens EUR 300.000 je Innovationsprojekt.
  • Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte per E-Mail beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Operationelle Gruppen (OG) oder

die hauptverantwortliche Projektpartnerin beziehungsweise der hauptverantwortliche Projektpartner.

Die OG müssen aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können sein:

  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus,
  • Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
  • Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,
  • Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • sonstige Unternehmen,
  • natürliche Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Bei Projekten mit Partnerinnen und Partnern aus anderen Bundesländern oder weiteren Ländern der Europäischen Union müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder Ihrer Operationellen Gruppe ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil des Projektes in Nordrhein-Westfalen muss durchgeführt werden.
  • Unternehmen als Mitglieder einer OG müssen ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.
  • Sie müssen mit Ihren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern einen Kooperationsvertrag schließen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der OG sowie Ihres Projektes sicherstellen.
  • Die OG muss im nationalen und EU-weiten GAP-Netz mitarbeiten.

Nicht gefördert werden

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude,
  • Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände,
  • Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen,
  • Umsatzsteuer,
  • Rabatte und Skonti,
  • Ausgaben für die Anmeldung von Patenten,

Tiere, einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung sowie

  • Ausgaben für Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien umfassen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

40219 Düsseldorf

0211 38431068

www.mlv.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produkti.

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