Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW-RL M-V)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Grundstufe beträgt jeweils bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Fachstufe beträgt jeweils bis zu 33 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Unterbringung erhalten Sie eine Unterbringungspauschale, deren Höhe vorab vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt wird.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der für Sie zuständigen Kammer. Als Kammer reichen Sie Ihre eigenen Anträge und die Fremdanträge dann bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und andere von den Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Ausbildungsvertrag muss in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein. Die Ausbildung muss in einem in der Handwerksrolle Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Gewerbebetrieb erfolgen.
  • Sie müssen die Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne, die vom Bundeswirtschaftsministerium für Lehrgänge der Fachstufe beziehungsweise vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit für Lehrgänge der Grundstufe anerkannt werden, berücksichtigen.
  • Sie müssen Ihren Lehrgang normalerweise in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchführen. Eine Lehrgangswoche umfasst 5 Unterweisungstage.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebli.

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