Zuwendungen zur Integration von Migranten

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Migrationsarbeit in Sachsen-Anhalt.

Sie können eine Förderung für folgende Projekte und Maßnahmen erhalten:

  • Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen,
  • Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation und Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten,
  • Förderung interkultureller Begegnung und Verständigung,
  • interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten,
  • Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus,
  • Förderung einer lokalen Willkommenskultur für Geflüchtete und Neuzuwandernde,

Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft sowie

gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien.

Sie können außerdem eine Förderung bekommen für

  • Projekte zur Vorbereitung auf die Anforderungen der Arbeitswelt, die von der Arbeitsverwaltung nicht finanziert werden, und
  • Maßnahmen zur Stärkung der sprachlichen Fähigkeiten, wenn sie nicht gesetzlich geregelt sind. Das können zum Beispiel Konversationskurse oder Sprachcafés sein.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 70.000 je Projekt.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 31.10. des Jahres, das dem Projektbeginn vorausgeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar Bestandteil der Landesverwaltung sind,
  • juristische Personen des Privatrechts, besonders Migrantenorganisationen und auf dem Gebiet der Integrationsarbeit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt, sowie
  • sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Als Antragsteller müssen Sie

  • interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz sowie die Bereitschaft zur Vernetzung haben,
  • für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung geeignet sein und
  • tarifliche Bestimmungen einhalten, wenn Sie ihnen unterliegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06846 Dessau-Roßlau

0340 6506500

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Integration von Migranten von Bundesministerium für Wirtschaft u.