Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune frühkindliche Bildungsangebote für eingewanderte Kinder und deren Familien schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune bei der Umsetzung von frühkindlichen Bildungsangeboten für Kinder und Familien mit Einwanderungsgeschichte.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Programmteilen:

  • „griffbereitMINI“ (Gruppenangebot zur ganzheitlichen Sprachbegleitung für Familien mit Kindern bis zu 1 Jahr),
  • „Griffbereit“ (Gruppenangebot für Familien mit und ohne Einwanderungsgeschichte und ihre Kinder im Alter zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr),
  • „Rucksack KiTa“ (Gruppenangebot für Eltern und Familien und deren Kinder mit Einwanderungsgeschichte zwischen 4 und 6 Jahren, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie für die Kindertageseinrichtungen selbst, die von diesen Kindern besucht werden).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 33.300 pro Jahr.
  • Die Ausgaben für die Grundqualifizierung der Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter dürfen einen Betrag von jeweils EUR 7.300 nicht übersteigen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch bis zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahrs an die Bezirksregierung Arnsberg, Kompetenzzentrum für Integration (KfI), Dezernat 36.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet ist.

Die Fördermittel können an Träger entsprechender Bildungseinrichtungen weitergeleitet werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Beachten Sie für den Programmteil „griffbereitMINI“ bitte:

  • Eine fortlaufende Elterngruppe wird von denselben Elternbegleiterinnen oder Elternbegleitern sowie einer pädagogischen Fachkraft betreut und besteht normalerweise aus mindestens 6 Elternteilen und ihren Kindern, die sich mindestens 32 Mal im Jahr treffen.
  • Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Konzepts, das die Themen der Gesundheitsförderung, direkte beziehungsweise indirekte Sprachbildung und die Selbstverantwortung beinhaltet. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden auf Grundlage des Schulungscurriculums vorbereitet.
  • Für den Programmteil „Griffbereit“ gilt: Eine fortlaufende Elterngruppe wird von denselben Elternbegleiterinnen oder Elternbegleitern sowie einer pädagogischen Fachkraft betreut und besteht normalerweise aus mindestens 6 Elternteilen und ihren Kindern, die sich mindestens 32 Mal im Jahr treffen.

Für den Programmteil „Rucksack KiTa“ gilt:

  • Die Umsetzung erfolgt in Gruppen, die sich mindestens 32 Mal im Jahr in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtung treffen.
  • Jede fortlaufende Elterngruppe wird von einer Elternbegleiterin oder von einem Elternbegleiter betreut.
  • Als antragstellende Kommune müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit den teilnehmenden Trägern schließen.
  • Bei der Umsetzung der Angebote ist die Konzeption „Integrationschancen für Kinder und Familien“ zu beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder.