Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen,
  • eine anschließende 3-jährige Herstellungspflege,
  • einen für die Umsetzung notwendigen gemeindlichen Grunderwerb.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum.
  • Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Sie müssen den dauerhaften Erhalt der Allee gewährleisten.

Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein.

Sie müssen eine standortgerechte und heimische Baumart verwenden. Der Pflanzabstand soll 10 bis 15 Meter, bei Obstbäumen mindestens 7 Meter, betragen.

Sie müssen dreimal verpflanzte Hochstämme pflanzen mit einem Kronenansatz von mindestens 2,20 Meter und einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimeter, der in 1 Meter Höhe gemessen wird.

Wenn Sie eine Allee wiederherstellen, müssen Sie den ehemaligen Standort historisch belegen.

Nicht gefördert wird die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen von Bunde.