Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Bereich
- Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
- Fördergeber
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Stand
- 05.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration.
Mitfinanziert werden Maßnahmen
- zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems,
- zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger,
- zur Bekämpfung der irregulären Migration,
- zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung,
- zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestens EUR 100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit.
- Ihren Antrag richten Sie bitte mindestens 6 Monate vor Projektbeginn schriftlich oder ab dem 1.1.2023 verpflichtend elektronisch über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihren Antrag können Sie frühestens 12 Monate vor dem geplanten Projektbeginn stellen.
- Bitte beachten Sie den Förderaufruf sowie weitere Informationen und Kontaktdaten der Bewilligungsstellen im Internet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Ihren Antrag stellen Sie bitte bis spätestens 30.6.2027.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie
- internationale Organisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen entsprechen den zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen der Europäischen Union sowie den Förderzielen des deutschen Nationalen Programms.
- Sie richten sich mit den Maßnahmen an den definierten Personenkreis.
- Ihr Projekt weist einen sogenannten EU-Mehrwert auf.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben keine Gewinne erzielen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds von Bundesmin.
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