Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Worum es geht
Wenn Sie ein Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- ELER-Maßnahmen: Ausarbeitung oder Fortschreibung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,
- GAK-Maßnahmen: nicht-produktiver investiver Naturschutz, Vertragsnaturschutz,
- Maßnahmen ohne Beteiligung des ELER und der GAK (Landesmaßnahmen): beispielsweise Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für
- ELER-Maßnahmen: juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- GAK-Maßnahmen: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter,
- Landesmaßnahmen: Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sowie natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Objekt muss sich im Saarland befinden und Sie müssen Ihre Maßnahme im Saarland durchführen.
- Ihre Maßnahme muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen.
- Ihr Vorhaben sollte grundsätzlich aus vorliegenden Naturschutzplänen abzuleiten sein, beispielsweise
- aus Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,
- aus einer Entwicklungsstudie, einer gutachterlichen Aussage oder Erhebung (beispielsweise Biotopkartierung) oder
- aus der saarländischen Biodiversitätsschutzkonzeption, dem Landschaftsprogramm oder einem Landschaftsplan.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
66117 Saarbrücken
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) von Bundesministerium für Wirtsch.