Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie
  • sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes für Heimtiere (Sachkosten)
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • investiven Maßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine Beteiligung der Kommunen wird erwartet;
  • sonstigen Maßnahmen für Personalausgaben und Sachausgaben (wie Betrieb des Tierheims, Beförderung von Tieren zur tierärztlichen Versorgung und Fortbildungen im Bereich Tierschutz) 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 5.800 je Tierschutzverein und Jahr sowie für Impfungen, Gerätebeschaffungen und Tierarztgebühren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag für investive Maßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.3. eines Jahres bei der Landesdirektion Sachsen. Ihren Antrag für Personalausgaben und Sachausgaben können Sie jederzeit bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Maßnahmen in Sachsen durchführen.
  • Ihre Investitionen müssen geeignet sein, die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren unmittelbar zu verbessern.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesdirektion Sachsen

09120 Chemnitz

0371 5320

lds.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes von Bundesministerium für Wirtschaft und.

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