Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung vorhandener sowie Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von wildlebenden Tieren und Standorten von wildlebenden Pflanzen,
  • Ankauf von Maschinen, Geräten und in begründeten Ausnahmefällen Fahrzeugen zur Durchführung und Überwachung der Maßnahmen,
  • Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges,
  • Aufbau von Zucht- und Auswilderungsstationen, sofern sie den Zielen des Artenhilfsprogramms dienen,
  • Tierarztkosten und Medikamente,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Werkverträge zur Daten erfassenden und/oder organisatorischen Begleitung von Schutzmaßnahmen,
  • Personalkosten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Im Antrag führen Sie die beabsichtigten Schutzmaßnahmen und genaue Angaben über die Verwendung der beantragten Mittel auf.
  • Mittel Dritter, insbesondere der EU und des Bundes, müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

24106 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes von Bundesministerium f.