Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.

Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt.

Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Bewilligungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die zentrale Bearbeitung von Anträgen erfolgt durch die Abteilung V (Bewilligungsstelle) und die fachliche Beurteilung durch die Abteilung IV (Fachstelle).

Die Antragsunterlagen sind erstmal ausschließlich elektronisch per E-Mail an VAB-Zuwendungen@SenMVKU.berlin.de einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird so bald wie möglich geprüft und dann erfolgt eine Rückmeldung.

Fristen

Wir empfehlen Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, bereits im 4. Quartal eines Kalenderjahres zu stellen.

Für das Jahr 2026 sind bereits so viele Anträge bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Bereich Verkehrssicherheit eingegangen, dass das Volumen in diesem Jahr erstmalig bereits jetzt ausgeschöpft ist. Weitere Anträge für dieses Jahr können daher nicht mehr gestellt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.

Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen.

Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.

Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Alle Antragsunterlagen können über die Informationsseite zur Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (siehe weiterführende Links) bezogen werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Antragsvordruck (allgemeiner Teil)

Antragsvordruck (fachlicher Teil)

  • Finanzierungsplan (Vordruck: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und gegebenenfalls Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
  • Konzept zur Evaluierung der Maßnahme mit geeigneten quantitativen Indikatoren (zum Beipsiel Anzahl der Teilnehmenden), das eine spätere Evaluierung der Zielerreichung (Erfolgskontrolle) der geförderten Maßnahme ermöglicht
  • Personalbögen (Vordruck) von im Projekt Tätigen mit Stellenbeschreibung und Qualifikationsnachweis
  • Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung (Vordruck) unter Beachtung der Honorarregelungen und generellen Regelungen für Prüfervergütungen und für sonstige Vergütungen für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (sogenannte Bandbreitenregelung, gemäß Rundschreiben IV Nr. 61/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.10.2019)
  • rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis (Vordruck) – Liste der Zeichnungsberechtigten (gemäß aktueller Satzung)
  • Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug je nach Rechtsform der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers

Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag

Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid

Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (Vordruck)

Mindestlohnerklärung (Vordruck)

Arbeitsplatzbeschreibung (Vordruck)

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

13355 Berlin

+49 30 9025-0

www.berlin.de/sen/uvk/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen von Bundesministerium für Wirtschaf.