Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie eine steckerfertige Photovoltaikanlage kaufen und an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Mieterin oder Mieter in einem Wohngebäude beim Kauf und bei der Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (sogenanntes Mini-Balkonkraftwerk oder Balkon-PV-Modul) mit einem Modulwechselrichter.

Sie erhalten die Förderung für Geräte, die Sie nach dem 7.11.2022 gekauft haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500,00 pro Photovoltaikanlage und Wohnungseinheit.

Richten Sie Ihren Antrag bitte nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anlage schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Als Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie keinen Antrag mehr stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Photovoltaikanlage nach dem 7.11.2022 gekauft haben und in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.
  • Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 200 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt (Anschlussleistung) aufweisen und nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden.
  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen die Meldungen an den Netzbetreiber sowie an das Marktstammdatenregister erfolgt sein und falls erforderlich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer und die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegen.
  • Die Photovoltaikanlage muss mindestens 2 Jahre in Ihrem Eigentum verbleiben.
  • Im Zusammenhang mit der geförderten Phtovoltaikanlage dürfen Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und für die eingespeiste Strommenge auch keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen.

Nicht gefördert werden

der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten,

der Weiterverkauf neuer Geräte unter Privatpersonen sowie

Ausgaben für Zubehörteile und Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

19061 Schwerin

+49 385 6363-0

www.lfi-mv.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger de.