Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden
Worum es geht
Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 EUR.
Richten Sie Ihren Antrag bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- landesweit tätig sein,
- schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein,
- die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen,
- nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein,
- eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24106 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden von Bundesministerium für Wi.