Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • landesweit tätig sein,
  • schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen,
  • nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein,
  • eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

24106 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden von Bundesministerium für Wi.

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