Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Brandenburg
- Fördergeber
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
- Stand
- 13.12.2025
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische,
- Maßnahmen zur Fischbestandsentwicklung,
- die Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten,
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie
- Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen.
- Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.
- Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.4. eines Jahres beantragen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als
natürliche Person,
Personengesellschaft oder
juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts
mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als förderfähiger Landesverband müssen Sie die Interessen der Berufs- und Angelfischerei des Landes Brandenburg vertreten. Als bundesweit tätiger Verband müssen Sie auch die binnenfischereilichen Interessen des Landes Brandenburg vertreten.
- Die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen sind vor Bewilligung nachzuweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gewässer und Anlagen, sofern deren Träger oder Dritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, sowie
- Maßnahmen, die auf den produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur gerichtet sind.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.12.2025. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
15236 Frankfurt (Oder)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendungen aus der Fischereiabgabe von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.
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