Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Worum es geht

Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.

Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen.

Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“

Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und

übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei.

Fristen

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.

rechtliche Voraussetzungen

Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn

  • am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht,
  • die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Magistrat der Stadt Bremerhaven

27524 Bremerhaven

+49 471 590-0

www.bremerhaven.de/de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei von Bunde.