Zuschüsse für Familienferienreisen
Worum es geht
Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.
Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.
Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Förderfähig sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg.
- Ihr Aufenthalt am Ferienort soll mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen betragen. Es muss sich um ein Ferienquartier handeln, das als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben wird. Dazu zählen auch gemietete Wohnwagen, Wohnmobile oder Zeltplätze.
- Ausgeschlossen sind Unterkünfte bei Verwandten, in einer privaten Wohnung oder mit privaten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen.
- Ihr monatliches Einkommen darf 150 Prozent der pauschalierten Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung) nicht überschreiten. Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn Sie im Monat der Antragstellung oder im Vormonat
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II,
- Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII,
Kinderzuschlag oder
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
erhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
03048 Cottbus
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Zuschüsse für Familienferienreisen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.