Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung
- Region
- Bremen
- Fördergeber
- Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Stand
- 09.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Mietwohnungen modernisieren und an Personen vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Ihr Vorhaben zur Modernisierung von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen.
Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind insbesondere:
- Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete,
- Gebiete des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“,
- Baulücken, Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen,
- Gewerbe- oder gegebenenfalls Industriebrachen.
- Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 55.000 und die Höhe des Kostenzuschusses EUR 15.000 je Wohneinheit, jedoch höchstens 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie vor Baubeginn formlos die Einbeziehung in das Wohnraumförderprogramm bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit an. Im 2. Schritt richten Sie Ihren Antrag nach Aufnahme in das Programm an die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Wohnungen nach der Modernisierung bei Neuvermietung an Wohnungssuchende vermieten, die die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten.
- 20 Prozent Ihrer neuen Mieterinnen und Mieter sind Wohnungssuchende, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
- Die zu fördernde Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei sein.
- Ihre Wohnung muss älter als 25 Jahre sein.
Nach der Modernisierung muss
- das Energieniveau mindestens dem eines KfW-Effizienzhauses 115 entsprechen,
- Ihre Wohnung barrierefrei gemäß Bremischer Landesbauordnung (BremLBO) nach DIN 18040-2 sein.
- Die Anfangsmiete darf höchstens EUR 5,60 pro Quadratmeter monatlich (netto, kalt), bei Erreichen des KfW-100-Standards höchstens EUR 6,00 pro Quadratmeter betragen.
- Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Modernisierungskosten erbringen.
- Sie müssen die Zweckbestimmungsfrist von 30 Jahren einhalten.
- Bei Neuvermietung muss die Größe Ihrer Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Mieterhaushalts stehen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung von Bundesministerium für Wirtsc.
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