Wohnprojekte Gründungsfonds

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Worum es geht

Wenn Sie zusammen mit anderen Personen eine Wohnungsgenossenschaft gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft oder einer wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft.

Sie bekommen die Förderung für gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen, die im engen Zusammenhang mit dem Gründungsprozess stehen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 15.000.

Die förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen EUR 7.000 übersteigen (Bagatellgrenze).

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahmen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaft oder Vorgenossenschaft, die

  • eine Trägerschaft entwickeln beziehungsweise eine Genossenschaft gründen wollen,
  • sich zu diesem Zweck bereits einen ehrenamtlich basierten Geschäftsbetrieb in eigener Verantwortung aufgebaut haben und

aus mindestens 10 Mitgliedern bestehen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Gründung Ihrer Wohnungsgenossenschaft oder Ihrer wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft dient dem Aufbau eines selbstverwalteten genossenschaftlichen Wohnprojekts in Schleswig-Holstein mit mindestens 10 Wohnungen.
  • Ihr Bauvorhaben ist mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent der Wohnfläche auf die Schaffung von Wohnraum, der mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert wird, ausgerichtet.
  • Als BGB-Gesellschaft müssen Sie durch den gemeinschaftlichen und unmittelbar selbstverwalteten Geschäftsbetrieb Wohnungen sowie auch möglicherweise ergänzende Einrichtungen, die zu einer sozialen Nachbarschaftsgestaltung und Wohnumfeldversorgung beitragen, für die Mitglieder herstellen und auf Dauer bewirtschaften.
  • Die Gründung von Mietergenossenschaften und von Wohnprojekten in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft oder von gemeinschaftlichen und selbstverwalteten Wohnprojekten und Baugemeinschaften oder von anderen genossenschaftsähnlichen Gesellschaftsformen wie Wohnprojekte im sogenannten Mietshäuser Syndikat ist förderfähig, wenn sie die charakteristischen Merkmale genossenschaftlicher Wohnprojekte erfüllen und den Mitgliedern nachhaltig Rechte und Pflichten zugesprochen werden.
  • Sie können die Förderung für den Standort eines geplanten Wohnprojekts einmal beanspruchen.

Kein Mitglied der Initiatorengruppe darf

  • ein eigenes gewerbliches oder unternehmerisches Interesse an der Genossenschaftsgründung und Projektumsetzung haben,
  • für die Gremienarbeit oder Gründungsarbeit oder für den Geschäftsbetrieb entlohnt werden,
  • Sie müssen zur Antragstellung über eine geeignete und konkrete Fläche oder Immobilie verfügen können und Unterlagen für eine mindestens in Aussicht stehende Eigentumsübertragung an einem Grundstück oder einer Immobilie vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für

  • Grunderwerb,
  • bauliche Maßnahmen,
  • Architekturleistungen nach HOAI ab Phase 2,
  • Eintragung durch einen Genossenschaftsverband,

Marketing und Mitgliederwerbung und

Sach- und Personalausgaben, die für den laufenden Geschäftsbetrieb des Wohnprojekts anfallen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

24143 Kiel

0431 99050

www.ib-sh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wohnprojekte Gründungsfonds von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.