Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Sachsen
- Bereich
- Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Stand
- 09.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um selbstgenutzten Wohnraum im ländlichen Raum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum.
Die Förderung erhalten Sie für
- Errichtung von Wohnraum,
- den Erwerb von bestehendem Wohnraum einschließlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen,
- den Umbau von Nichtwohnraum in selbstgenutzten Wohnraum,
- die angemessene und zeitgemäße Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie
- die Erweiterung von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- für die Errichtung von Wohnraum, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 80.000 sowie
- für die Sanierung sowie die Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum mindestens EUR 8.000 und höchstens EUR 40.000.
- Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Erwerberinnen und Erwerber oder Bauherrinnen und Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen,
- der Erwerber oder die Erwerberin eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch Umbau geschaffen werden soll,
- Immobilieneigentümerinnen oder Immobilieneigentümer, die Ihre selbstgenutzte Immobilie zeitgerecht sanieren möchten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller gelten folgende Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: EUR 60.000,
- Ehegatten und Lebenspartner: EUR 100.000,
- Zuschlag für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird: EUR 10.000.
- Sie müssen den Wohnraum für die Dauer der Darlehenslaufzeit selbst nutzen.
- Das Gebäude muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Dazu zählen nicht die Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.
- Sie müssen bei der Finanzierung einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
- Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar erscheinen.
- Für Neubaumaßnahmen, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie für den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum müssen Sie ein KfW-Wohnraumförderdarlehen in Höhe von EUR 50.000 in Anspruch nehmen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Einliegerwohnungen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR) von Bundesministerium für Wirtschaft un.
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