Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Worum es geht
Wenn Sie Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben planen, mit denen die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
- Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen (BEQ): Organisation und Durchführung von Ausbildungskursen, Lehrgängen und Workshops, die nicht Teil der normalen Ausbildung im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.
- Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (DEIN): Organisation und Durchführung von praktischen Vorführungen oder Demonstrationstätigkeiten sowie Verbreitung von Informationen über Berufe der Land- und Forstwirtschaft.
- Betriebsaustausche und -besuche (BBM): Organisation und Durchführung kurzzeitiger Betriebsaustausche und -besuche des land- und forstwirtschaftlichen Managements.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist von der Art der Maßnahme abhängig. Normalerweise beträgt er 70 Prozent, maximal aber 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und dem 30.4. des Folgejahres beginnen sollen, ist der Stichtag der 30.9., für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und dem 31.8. desselben Jahres beginnen sollen, der 31.1.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, die Bildungsvorhaben oder Informationsveranstaltungen organisieren und durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Bildungseinrichtung muss über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen. Dessen Eignung müssen Sie in Ihrem Antrag nachweisen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen. Abweichend davon können Betriebsaustausche und -besuche auch außerhalb von Thüringen durchgeführt werden.
- An Ihrem Vorhaben müssen in der Regel mindestens 8 Personen teilnehmen, die ihre Arbeitsstätte in Thüringen haben. Für jeden Teilnehmenden weniger kann die Förderung um jeweils 15 Prozent gekürzt werden. Bei Betriebsaustauschen und -besuchen kann es sich auch um Personen handeln, die eine Waldfläche in Thüringen besitzen.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Für die einzelnen Förderbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
99099 Erfurt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) von Bundesmi.