Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Worum es geht

Wenn Sie zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland beitragen möchten und hierzu ein Wildnisgebiet kaufen wollen, können Sie einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten bekommen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten,
  • Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten,
  • Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen,
  • Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag richten Sie an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

  • Der Flächenerwerb oder Vereinbarungen eines Nutzungsverzichtes müssen in Deutschland durchgeführt werden und spätestens in dem Kalenderjahr nach der Bewilligung der Zuwendung durch Eintragung im Grundbuch bzw. Auflassungsvormerkung abgeschlossen sein.
  • Die Naturschutzziele sind durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch dauerhaft dinglich zu sichern.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

10963 Berlin

030 700181422

www.z-u-g.org/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) von Bundesministerium für Wirts.