Wiederaufbau RLP 2021 – Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
Worum es geht
Wenn Sie eine land-, forst- oder weinbauliche Fläche bewirtschaften und Ihnen Schäden und/oder Einkommensverluste durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Betrieb der Landwirtschaft, des Weinbaus oder der Forstwirtschaft finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Schäden:
- Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Kontamination von Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, technischen Einrichtungen, Anlagen und Geräten der Innen- und Außenwirtschaft, Flächen, Tierbeständen, Betriebsmitteln, Vorräten und Lagerbestände an erzeugten Produkten,
- Kosten für die Entsorgung von Schlamm, Geröll, Müll,
- Aufwuchsschäden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen einschließlich Sonderkulturflächen,
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die im Interesse des Naturschutzes bewirtschaftet werden,
- Schäden an Fischbeständen (Speise- und Besatzfische) in der Aquakultur, Lagerbeständen von Fischereierzeugnissen, Vorräten (beispielsweise Futtermittel), Fanggeräten und Booten
- Schäden an Forstkulturen,
- Schäden an land- und forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur einschließlich Trockenmauern und Bewässerungsanlagen,
- Evakuierungskosten,
- in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen,
- Wiederherstellungsaufwendungen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung, beispielsweise Gutachterkosten, Kosten im Zusammenhang mit betrieblich notwendigen Genehmigungsverfahren.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 80 Prozent des Schadens, in Härtefällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich;
- bei öffentlichen Trägern bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
- Die betrieblichen Schäden müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.
- Wenn Ihr Betriebssitz in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie Bernkastel-Wittlich liegt, stellen Sie bitte bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen. Das heißt, auch für die Flächen, die zwar in Rheinland-Pfalz, aber in einem der anderen Kreise liegen.
- Liegt Ihr Betriebssitz nicht in einem der oben genannten Kreise, stellen Sie bitte Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen, bei einer der oben genannten Kreisverwaltungen. Stellen Sie den Antrag bitte dort, wo der überwiegende Teil Ihrer geschädigten Flächen liegt.
- Liegt die von Ihnen bewirtschaftete Fläche in Nordrhein-Westfalen (NRW), stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in NRW.
- Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen stellen Sie bitte bei dem Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum Mosel.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- sofern sie Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte, Besitzerinnen und Besitzer oder Pächterinnen und Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich Sonderkulturflächen sind.
- Hierzu zählen auch die Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei und Wanderschäferei, Sonderkulturbetriebe, insbesondere Weinbaubetriebe, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Betriebssitz liegt im Landkreis Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel oder in der kreisfreien Stadt Trier.
- Die Schäden müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021 stehen.
- Sie bekommen keine Förderung für Schäden an Gebäuden,
- die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht nutzbar waren,
- die bei Eintritt der Naturkatastrophe zum Rückbau vorgesehen waren.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe eine Insolvenz vorlag (Ausnahmen: Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigter Insolvenzplan).
- die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Wiederaufbau RLP 2021 – Land- und Forstwirtschaft und Weinbau von Bundesminister.