Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie bekommen die Förderung für

  • Bildungsschecks für Beschäftigte (Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe),
  • Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen,
  • Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen (Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe),
  • Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote (Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für Bildungschecks 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000 pro Vorhaben;
  • für Weiterbildungsmaßnahmen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000;
  • für Vorhaben zur Umsetzung des Servicepakets bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen; der Förderbetrag muss zwischen EUR 1.000 und EUR 3 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben liegen;
  • für Maßnahmen zum Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren; die Gesamtausgaben dürfen bis zu EUR 150.000 betragen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

für den Bildungsscheck: Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen),

für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen:

  • Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten,
  • rechtsfähige Vereine oder deren Dachvereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,
  • für das Servicepaket: Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) oder Niederlassung im Land Brandenburg,
  • für den Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zur Zielgruppe für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen gehören Beschäftigte und mitarbeitende Unternehmensinhaberinnen und -inhaber, ehren- und hauptamtlich Tätige in Vereinen sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer.
  • Für die Maßnahmen im Rahmen des Servicepakets gehören Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, zu Ihrer Zielgruppe. Ihr Vorhaben muss eine (besonders) erhebliche arbeitspolitische Bedeutung für das Land Brandenburg haben.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
  • Eine mehrfache Förderung des Bildungsschecks für Beschäftigte, von Weiterbildungsmaßnahmen und dem Servicepaket ist ausgeschlossen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

14473 Potsdam

+49 331 660-0

www.ilb.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung von Bundesmin.