Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Worum es geht

Wenn Sie Kurse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Nachholen eines Schulabschlusses anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Ihnen Zuwendungen zu den Kosten von Kursen, die Sie Nichtschülerinnen und Nichtschülern zur Vorbereitung auf die Schulabschlussprüfungen anbieten.

Sie bekommen die Förderung für Kurse, die zum Erwerb der Berufsreife, eines qualifizierten Sekundarabschlusses I, der Fachhochschulreife oder des Abiturs führen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Vergütungssätzen für den nebenamtlichen Unterricht.

Anträge richten Sie bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

die Volkshochschulen sowie

die Landesorganisationen der Weiterbildung, die nach dem Weiterbildungsgesetz staatlich anerkannt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der von Ihnen angebotene Unterricht muss den Anforderungen und Zielsetzungen der für die angestrebte Prüfung maßgeblichen Prüfungsordnung entsprechen.
  • Zur Durchführung der Kurse müssen Sie geeignete Lehrkräfte und Unterrichtsräume in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen.
  • Die Teilnehmendenzahl muss bei Beginn eines Vorbereitungskurses mindestens 12, bei Beginn eines jeden weiteren Kurshalbjahres noch mindestens 10 betragen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

54290 Trier

0651 94940

add.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen von Bundesministerium für Wirts.