Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms
Worum es geht
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittel erhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de (siehe weiterführende Links) und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.
Fristen
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn
- Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
- ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
- der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
- der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Für die Herstellung eines Kurzfilms:
Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
bei einem Spielfilm: Drehbuch
bei einem Animationsfilm: Drehbuch und Storyboard
bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschreibung
bei einem Experimentalfilm: projektgerechte Beschreibung
Moodboard (Darstellung der Stimmung des geplanten Films)
Stabliste mit Wohnsitzangabe
Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren
Directors Note oder Regiekommentar
Producers Note oder Produktionskommentar
- Herstellungsplan (Zeitplan mit den Meilensteinen des Herstellungsprozesses; kein Drehplan)
- Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
- Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme: Verwenden Sie das Schema der Filmförderungsanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
- Finanzierungsplan: Verwenden Sie ausschließlich das vorgegebene Formular der BKM.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:
Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
bei einer Drehbuchentwicklung: Exposé sowie Treatment
bei einer Stoffentwicklung: Ideenskizze
gegebenenfalls Liste der Projektbeteiligten
Zeitplan (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
Realisierungspläne nach Abschluss der Projektvorbereitung
- Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
- Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme: Verwenden Sie das Schema der Filmförderungsanstalt oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
10785 Berlin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurz.