Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung
Worum es geht
Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus „Bingo! Die Umweltlotterie“ von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat.
Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Natur-, Umwelt- und Tierschutz,
- Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung,
Entwicklungszusammenarbeit sowie
Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
- Sei müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Bingo-Projektförderung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige beziehungsweise als gemeinnützig anerkannte
- Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes,
- Initiativen,
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
- Verbände,
- Stiftungen des Privatrechts,
- kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder Ihren Wirkungskreis im Land haben.
- Ihr Projekt muss einen regionalen Bezug zu Schleswig-Holstein haben.
- Planen Sie ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit, muss die Integration und Stärkung der Rolle der Frau sowie die nachhaltige Entwicklung der Kinder durch Bildung und Ausbildung Eingang finden .
- Ihr Projekt darf nicht länger als 2 Jahre dauern.
- Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung mit dem Projekt beginnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht (beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen),
- die institutionelle Förderung von Einrichtungen,
- Projekte mit Schwerpunktsetzung im Bereich der klassischen humanitären Hilfe beziehungsweise der Katastrophenhilfe,
- selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen und so weiter ohne unmittelbaren Projektbezug.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 19.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung von Bundesm.