Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie als kleiner regionaler Betrieb oder als Erzeugerzusammenschluss in die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine regionale Betriebe sowie Erzeugerzusammenschlüsse bei Maßnahmen, die die Verarbeitung und Vermarktung regionaler ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie regionale Kreisläufe stärken. Die Förderung umfasst Bereiche, die der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagert sind, wie beispielsweise

  • Erfassung,
  • Lagerung,
  • Schlachtung,
  • Kühlung,
  • Sortierung,
  • Verarbeitung,
  • Verpackung,
  • Etikettierung,

marktgerechte Aufbereitung und

Vermarktung.

Sie erhalten die Förderung

  • für Investitionen in den Neu- und Ausbau von Verarbeitungs- und/oder Vermarktungseinrichtungen einschließlich der technischen Einrichtungen oder in die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung der technischen Einrichtungen,
  • im Zusammenhang mit Investitionen für einmalige Ausgaben für Vermarktungsmaßnahmen und für Marktstudien zur Entwicklung von Konzepten zur Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Premiumstrategie,
  • für Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Qualitätsprodukten, die nach den Bestimmungen der Programme „Geprüfte Qualität – Bayern“ (GQ) beziehungsweise Bayerisches Bio-Siegel und/oder einer geschützten Herkunftsangabe aus Bayern förderfähig sind, einschließlich Erarbeitung von entsprechenden Vermarktungskonzepten, Marktstudien und dergleichen durch Dritte.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien erhalten Sie bis zu 20 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 250.000 bei Investitionen (für Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe höchstens EUR 500.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben) und EUR 50.000 bei anderen Maßnahmen,
  • Bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten erhalten Sie je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 250.000 beziehungsweise EUR 25.000 bei Erarbeitung von Konzepten und Studien durch Dritte.
  • Für Investitionen liegt die Bagatellgrenze bei EUR 25.000, für andere Vorhaben bei EUR 5.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Fristen an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien: Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unabhängig von ihrer Rechtsform,
  • bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten: Erzeugerzusammenschlüsse sowie Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe.
  • Sie müssen die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsstandort muss in Bayern liegen. Als Erzeugerzusammenschluss oder als Schlachtbetrieb müssen Sie Ihren Sitz in Bayern haben.
  • Ihre Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (Anhang-I-Produkte und Rohwolle) stehen.

Ihr Vorhaben muss mindestens 2 der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Es stärkt die Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Es verbessert die Produkt- oder Prozessqualität regionaler Erzeugnisse.
  • Es sichert oder schafft Arbeitsplätze in der regionalen Ernährungswirtschaft.
  • Es dient dem Umwelt-, Natur- und Tierschutz.

Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben

wirtschaftlich tragfähig sein und

  • eine gesicherte Gesamtfinanzierung haben.
  • Im Fall von Investitionen sind Sie verpflichtet, den überwiegenden Teil an Erzeugnissen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme von Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften aus der Region zu beziehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Primärproduktion) bezieht,
  • Unternehmen, bei denen die öffentlichen Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beteiligt ist, sowie
  • Erzeugerzusammenschlüsse, die größer als mittelgroße Unternehmen sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

95615 Marktredwitz

0871 95224600

www.fueak.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (V.