Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die kommunale Verantwortung für Leistungen der Jugendhilfe gestärkt und die örtliche Jugendhilfeplanung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Stabilisierung und dem bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe.

Die Förderung erhalten Sie für Angebote und Leistungen

  • der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit,
  • der Jugendsozialarbeit,
  • des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,

der Jugendgerichtshilfe sowie

  • für Familienbildung und familienunterstützende Beratung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus einer Grundpauschale von mindestens EUR 10,40 multipliziert mit der Zahl der jungen Menschen, die am 31.12. des Vorjahres der Antragstellung in Ihrer Kommune wohnten.
  • Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.11. des Vorjahres an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Projekt muss Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie die Mittel hauptsächlich an die Träger der freien Jugendhilfe weiterleiten.
  • Als Projektträger müssen Sie dafür sorgen, dass die qualitativen und quantitativen Leistungsstandards des Landesjugendamtes umgesetzt werden.
  • Im Rahmen der beantragten Jugendpauschale muss ein angemessener Anteil an grundlegenden Angeboten und Leistungen
  • der Jugendarbeit,
  • der Jugendverbandsarbeit,
  • der Jugendsozialarbeit,

des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und

der Familienbildung

erbracht werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

04105 Leipzig

0341 12660

www.ksv-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale.