Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie das Prüferehrenamt unterstützen und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Vorhaben für das Prüferehrenamt und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden im Bereich des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. Dies bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen zur Organisation und Durchführung der Abschluss- beziehungsweise Gesellen-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen.

Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Maßnahmenkategorien, die insbesondere Maßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen umsetzen:

  • Gewinnungsmaßnahmen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
  • Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Sie erhalten für Qualifizierungsmaßnahmen Festbeträge pro Teilnehmender und Teilnehmendem. Die Höhe richtet sich nach der Art und Dauer der Maßnahme.
  • Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres bei dem BMBF ein.
  • Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Arbeitnehmervereinigungen in Deutschland sowie

Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, die Maßnahmen in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen durchführen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie erfüllen die festgelegten Anforderungen für Ihr Einzel- oder Verbundvorhaben.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

10117 Berlin

030 18570

www.bmbf.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prü.