Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
Worum es geht
Wenn Sie sich mit innovativen Projekten an der Ausgestaltung der Arbeitswelt von morgen beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben.
Gefördert werden partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Im Kontext der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ bearbeiten Sie Fragestellungen zu den 4 INQA-Themenfeldern „Führung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“. Die Richtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“ bildet einen allgemeinen Förderrahmen . Es wurden zwei Förderaufrufe zu den Themenfeldern und Zielen der INQA veröffentlicht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das BMAS benennt einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle in dem jeweiligen Förderaufruf.
In den Förderaufrufen werden zudem die Förderschwerpunkte, die maximale Höhe der Zuwendungen, die Fördertermine und das Antragsverfahren weiter konkretisiert. Die Förderaufrufe werden auf dem Webportal der Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht (siehe weiterführende Links).
Ende 2027 wird das Programm INQA-Experimentirräume ganz eingestellt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland,
- Vereinigungen,
- Forschungseinrichtungen,
- Stiftungen,
Bildungseinrichtungen und
landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie bearbeiten Ihr Vorhaben auf betrieblicher Ebene und beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise ihre Interessenvertretungen.
- Sie entwickeln und erproben innovative Lösungen.
- Sie gewährleisten den nachhaltigen Transfer der Ergebnisse in die betriebliche Praxis.
- Externe Einrichtungen werden Ihr Vorhaben begleiten und evaluieren.
- Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
02977 Hoyerswerda
+49 3571 47602-92 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 8:00 – 14:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume von Bundesmini.