Umweltstationen

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Worum es geht

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Umweltstation Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt staatlich anerkannte Umweltstationen, die Sie als deren Träger ohne Zuwendungen nicht oder oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten könnten.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Bildungsangebote im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der sogenannten Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB beträgt bis zu EUR 30.000 je Umweltstation, sofern die Gesamtsumme der für die Bildungsarbeit BNE/UB IhrerUmweltstation im Bewilligungszeitraum getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der mit der Bildungsarbeit BNE/UB im Zusammenhang stehenden Einnahmen den Betrag von EUR 30.000 erreicht oder überschreitet.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr an die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (zum Beispiel Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig anerkannte Organisationen), sofern sie Träger einer anerkannten Umweltstation sind.

Die Förderung von Umweltstationen ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
  • Die Bildungsangebote Ihrer Umweltstation müssen am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgerichtet sein, faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit vermitteln sowie Fähigkeiten und Kompetenzen fördern, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten.

Ihre Umweltstation muss staatlich anerkannt sein. Dazu muss sie unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie stellen sicher, dass das Bildungs- und Leistungsangebot Ihrer Umweltstation kontinuierlich im Verlauf eines Jahres für die Öffentlichkeit nutzbar ist.
  • Ihre Umweltstation verfügt über ein ausführliches und aussagekräftiges pädagogisches Konzept, um hochwertige BNE zum Beispiel in Form von Seminaren, Tagungen, Exkursionen, Ausstellungen und weiterer zielgruppen- und milieuorientierter Veranstaltungen anzubieten.
  • Die Bildungsarbeit Ihrer Umweltstation muss in ihrem Themen- und Zielgruppen-Bezug sowie hinsichtlich Veranstaltungsformaten ein möglichst breites Spektrum anbieten.
  • Sie streben an, auf dem gesamten Gelände Ihrer Umweltstation einen möglichst barrierefreier Zugang zu Umweltbildungselementen und Infostellen einzurichten.
  • Nicht gefördert werden Umweltstationen beziehungsweise die von ihr durchgeführten Veranstaltungen, die von der Scientology-Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Umweltstationen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert.