Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen des hessischen Ökoaktionsplans umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die Bestandteil des Ökoaktionsplans Hessen (ÖAP) sind oder der Weiterentwicklung und Verbreitung des ökologischen Landbaus, weiterer besonders nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Produkten in Hessen dienen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an anerkannten Qualitätsregelungen:
Förderung der Umstellung auf Ökolandbau (Umstellungsprämie) sowie
Förderung von Ausgaben für Marktforschungstätigkeiten, Produktentwürfe und Produktentwicklungen und für die Ausarbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Qualitätsregelungen,
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen:
- Förderung von Vorhaben zum Erwerb von Qualifikationen (einschließlich Ausbildungskursen, Workshops und Coaching), zur Umsetzung von Demonstrationsvorhaben und zur Informationsvermittlung sowie
- Förderung von Maßnahmen der Informationsvermittlung und des Wissenstransfers, mit denen landwirtschaftliche Betriebe ihre Leistungen nach dem „Best-Practice“-Prinzip der eigenen Branche sowie der Öffentlichkeit vorstellen („Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe“),
- Beratungsdienste,
- Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
- Forschung und Entwicklung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- die Teilnahme an einem Biosiegel und dazugehörige Transaktionskosten (Umstellungsprämie) bis zu EUR 3.000 für bis zu 3 Jahre,
- Demonstrationsvorhaben im Programmbereich „Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen“ bis zu EUR 100.000 für bis zu 3 Jahre und
- die Entwicklung von Ökomodellregionen 75 Prozent der tatsächlich anfallenden Personalausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000 pro teilnehmendem Landkreis je Jahr und ganzer Stelle. Zusätzlich erhält jede Ökomodellregion eine Zuwendung für Sachausgaben in Höhe von bis zu EUR 12.900.
- Für alle übrigen Maßnahmen ist die Höhe der Förderung abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Gießen. Beantragen Sie eine Förderung für den Programmteil „Umstellungsprämie“, müssen Sie Ihren Teilnahmeantrag vor Abschluss eines Vertrages mit einer Ökokontrollstelle, spätestens jedoch zusammen mit dem ersten Auszahlungsantrag, bis zum 1.10. des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Gießen einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- grundsätzlich natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz des Unternehmens in Hessen sowie
- für die Umstellungsprämie im Rahmen des Programmbereichs „Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an anerkannten Qualitätsregelungen“ Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion,
- für den Programmteil „Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe“ im Programmbereich „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die hierfür vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ausgewählt wurden, sowie
- für den Programmteil „Forschung und Entwicklung“ Forschungs- und Entwicklungsdienstleistende einschließlich Universitäten und Hochschulen sowie vom Land anerkannte „Ökomodellregionen“.
- Begünstigte der geförderten Maßnahmen sind KMU des Agrarsektors.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen zu den Zielsetzungen hessischer Agrarpolitik beitragen, das bedeutet, den Anteil regionaler Wertschöpfung durch marktorientierten Ökolandbau sowie weitere besonders nachhaltige Formen der Landwirtschaft zu erhöhen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 20 Jahren für geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und von 8 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte einhalten.
- Bitte beachten Sie darüber hinaus die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
- Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen.