Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER.

Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte

  • Klimawandel und Energie,
  • nachhaltige Daseinsvorsorge,
  • Wachstum und Innovation,
  • Bildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien einer LAG (lokalen Aktionsgruppe – AktivRegion) zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien,
  • Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien,
  • laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
  • Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Schleswig-Holstein haben.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre integrierte Entwicklungsstrategie wurde von der Verwaltungsbehörde genehmigt.
  • Ihr Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Zielen der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe.
  • Für Ihr Vorhaben liegt ein positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der lokalen Aktionsgruppe vor.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

24220 Flintbek

+49 4347 704-0

www.schleswig-holstein.de/llnl

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25 vo.

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