Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Förderung erhalten Sie für

Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen,

Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit sowie

  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.

Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit den im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gelisteten Maßnahmen in Einklang stehen.
  • Dabei müssen Sie den integrativen Ansatz durch einen inklusiven ersetzen.
  • Sie müssen Ihr Projekt zeitlich, finanziell und thematisch abgrenzen.
  • Der beantragte Zuschuss muss in seiner Höhe erforderlich sein, damit Sie das Ziel Ihres Vorhabens erreichen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) von Bundesministerium für Wirtscha.