Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Inklusion anstoßen und so dazu beitragen, den Landesaktionsplan „einfach machen“ umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Land Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen: Gefördert werden vor allem ein- oder mehrtägige Kurse, Seminare, Schulungs- oder Bildungsmaßnahmen, die unter anderem Kenntnisse über die eigenen Rechte und über die Aufgaben von Frauenbeauftragten, Werkstatträten und Bewohnerbeiräten vermitteln.
  • Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen: Gefördert werden vor allem eintägige Fachveranstaltungen, Schulungsreihen, Fachpublikationen und Informationsmaterialien, die unter anderem Wissen über Barrierefreiheit vermitteln und die Sensibilität gegenüber den Stärken, Fähigkeiten und Belangen von Menschen mit Beeinträchtigungen erhöhen.
  • die Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt: Sie erhalten die Förderung zur Herstellung der Barrierefreiheit öffentlicher Angebote und Dienstleistungen, auch für Investitionen.
  • sonstige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten in allen Lebensbereichen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000 je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt für antragstellende Gebietskörperschaften bei EUR 5.000, für alle anderen Antragstellenden bei EUR 1.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Als Landeseinrichtung sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Vorhaben müssen einen inklusiven Ansatz verfolgen.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Kursen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen-Anhalt haben und die Maßnahme muss mindestens 8 Personen (ohne Tagungspersonal) erreichen.
  • Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, Barrierefreiheit herzustellen und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten zu verbessern.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Maßnahmen und von 5 Jahren für alle anderen Vorhaben beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sozialagentur Sachsen-Anhalt

06112 Halle (Saale)

0345 68158000

sozialagentur.sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive .