Überregionale Familien- und Seniorenförderung

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Worum es geht

Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei überregionalen Maßnahmen für Familien und Senioren.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen von Familienverbänden und Familienorganisationen,
  • Maßnahmen in Familienferienstätten und überregionale Maßnahmen der Familienerholung und der Familienbildung (Familienerholung, Beschäftigung von Sozialpädagogischen Fachkräften, überregionale Familienbildungsangeboten),
  • überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik innerhalb des Landesfamilienförderplans,
  • Modellprojekte und zeitlich begrenzte Vorhaben der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans reichen Sie sich bitte 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ein Konzept beim zuständigen Ministerium ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • gemeinnützige Familienverbände und Familienorganisationen in Thüringen,
  • Träger von Familienferienstätten sowie überörtliche Einrichtungen der Familienerholung in Thüringen als freie Träger der Jugendhilfe,
  • überörtliche Träger der Familienbildung als freie Träger der Jugendhilfe,
  • freie gemeinnützige Träger von Maßnahmen für Familien und Senioren.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Je nach Vorhaben müssen Sie spezifische Voraussetzungen einhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Überregionale Familien- und Seniorenförderung von Bundesministerium für Wirtscha.