Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
Worum es geht
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen im Saarland einen Kredit für Investitionen aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Saarlandes erhalten.
Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt Sie finanziell bei der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdige Vorhaben. Dies gilt, wenn Ihnen von der Bankseite ausreichende Sicherheiten nicht in einem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland GmbH ausgeschlossen ist.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent für einen Investitionskredit und bis zu 60 Prozent für einen Betriebsmittelkredit, einschließlich Avale.
Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft richtet sich danach, wie lange Ihr verbürgter Kredit läuft. Die maximale Laufzeit beträgt 15 Jahre.
Sie müssen für die Bürgschaft ein Bürgschaftsentgelt entrichten.
Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrem Kreditgeber beziehungsweise Ihrer Hausbank, diese leitet ihn dann weiter an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Bürgschaften ist Aufgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen als Kreditnehmerin und Kreditnehmer kreditwürdig und kreditfähig sein.
- Es muss bei normalem wirtschaftlichen Verlauf zu erwarten sein, dass Sie den verbürgten Kredit zurückzahlen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sowie Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 24,9 Prozent von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Damit sind der Staat, die Kommunen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts gemeint.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich .