Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Worum es geht
Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen und Betriebe,
- Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften,
- Angehörige der Freien Berufe,
nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie
- Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes und des Bundes)
- mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Betriebsstätte muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Es muss sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln.
Beachten Sie, dass
- das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten haben muss und
- der Ausbildungszeitraum spätestens am 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt sein muss. Das Projekt endet, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde, spätestens aber am 31.12.2028.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben von Bundesmi.