Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Berlin
- Bereich
- Unternehmensfinanzierung
- Stand
- 03.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Nachteile durch Straßenbaumaßnahmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin gewährt Ihnen als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibenden Überbrückungshilfen, wenn Sie von besonders umfangreichen und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden.
Bei Maßnahmen privater Ver- und Entsorgungsunternehmen oder privater Dienstleister sowie reine Hochbaumaßnahmen haben Sie keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt wird Ihre wirtschaftliche Gesamtsituation einschließlich Ihrer Ehe-/ Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Ehe-/Lebenspartners.
Die Überbrückungshilfe soll EUR 35.000 für 12 Monate Bauzeit nicht übersteigen.
Sie erhalten keinen pauschalen Ausgleich von Umsatzrückgängen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, zum Beispiel bei Gesellschaften in der Form einer GmbH die einzelnen Personen der Betriebsgesellschaft.
Angestellte eines Gewerbebetriebes sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Umsatzrückgang muss existenzgefährdend sein. Das heißt, als Betroffene oder Betroffener können Sie aus den verbliebenen Einnahmen der Geschäftstätigkeit Ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken. Eigene Rücklagen und finanzielle Reserven müssen Sie zuerst ausschöpfen. Weitere Einkünfte oder privates Vermögen dürfen Ihnen nicht zur Verfügung stehen.
- Es muss ausgeschlossen sein, dass die Beeinträchtigungen durch Ihr eigenes Verhalten beziehungsweise eigene Möglichkeiten vermieden oder gemildert werden können.
- Sie müssen den Gewerbebetrieb bereits vor Beginn der Baumaßnahme seit mindestens 6 Monaten an dem betroffenen Standort betrieben haben.
- Die Straßenbaumaßnahmen müssen unmittelbar vom Land Berlin durchgeführt werden oder wegen der Beteiligung an den Leitungsbetrieben und mehrerer Dienststellen vom Land Berlin koordiniert werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
10825 Berlin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende von Bundesministe.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussBerlinESF plus BerlinWenn Sie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
ZuschussBerlinPotenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen DienstleistungsgewerbeWenn Sie ein Unternehmen in Berlin haben und externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
ZuschussBerlinProgramm für Internationalisierung – Förderung der NetzwerkbildungWenn Sie Vernetzungsprojekte mit Akteuren der Wirtschaft und Wissenschaft inner- und außerhalb Berlins durchführen und Unternehmen bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
ZuschussBerlinWirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und ArbeitWenn Sie nichtinvestive Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
ZuschussBerlinBerliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
DarlehenZuschussBerlinFörderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) – Frühphasenfinanzierung von TechnologieunternehmenWenn Sie sich als Gründerin oder Gründer eines technologieorientierten Unternehmens noch in der Frühphase der Unternehmenstätigkeit befinden und Unterstützung bei der Finanzierung Ihres innovativen Vorhabens brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Investitionsbank Berlin (IBB)Mehr in der Förderdatenbank: Unternehmensfinanzierung in Berlin · Förderprogramme in Berlin · Förderprogramme für Unternehmensfinanzierung · Senatsverwaltung für Wirtschaft — Förderprogramme