Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel.

Sie erhalten die Förderung für Ihre laufenden Kosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 107,00 pro Lehrgangstag.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.

Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen den Lehrgangstag durch eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bezirksregierung Arnsberg

59821 Arnsberg

02931 820

www.bra.nrw.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel von Bun.